Info und Download - BigBandOrchester Niederrhein

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Das „Big Band Orchester Niederrhein e.V.“ sucht einen Drummer (m/w/d/) Weitere Informationen...


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Satzung des BBO Niederrhein E.V.
Satzung des Big Band Orchester Niederrhein e.V. in der Fassung vom 14.01.2015

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- [1] Der Verein führt den Namen „Big Band Orchester Niederrhein e.V.“ Er wurde am 20.03.2011 gegründet und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kleve, VR 1440 am 28.09.2011          eingetragen worden. Der Verein „Big Band Orchester Niederrhein e.V.“ ist Rechtsnachfolger des Vereins „Big Band Orchester Kamp-Lintfort e.V.“
- [2] Der Verein hat seinen Sitz in Rheinberg.
- [3] Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck
- [1] Zweck des Vereins ist die Pflege und Ausbreitung der Blas- und Bigband-Musik und die Förderung der Jugend in musikalischer und allgemein bildender Hinsicht durch geeignete Ausbilder. Der Verein verfolgt i. w. S. Zwecke im Bereich der Förderung von Kunst und Kultur sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.
- [2] Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Musikern
- die Durchführung von Konzerten und sonstigen kulturellen Veranstaltungen.
- [3] Der Verein ist unpolitisch. Er wird unter Wahrung der politischen und religiösen Freiheit seiner Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen geführt.

§ 3 Gemeinnützigkeit
- [1] Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- [2] Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
- [3] Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
- [1] Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen, die Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist zu begründen. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand kann der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.
- [2] Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm musikalisch zu betätigen. Für die Aufnahme gelten die Regeln über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entsprechend.
Satzung des Big Band Orchester Niederrhein e.V. in der Fassung vom 14.01.2015

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
- [1] Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung von der Mitgliederliste, Ausschluss oder Tod.
- [2] Der Austritt ist gegenüber einem Mitglied des Vorstands schriftlich zu erklären. Er kann nur unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Quartalsende erklärt werden.
- [3] Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Umlagen im Rückstand ist. Die Streichung von der Mitgliederliste darf erst dann beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung drei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Das Mitglied ist über die Streichung zu unterrichten. Rückständige Beiträge sind jeweils bis zum Quartalsende zu zahlen.
- [4] Ein Mitglied kann auf Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Ein Ausschluss kommt insbesondere in Betracht
- wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen,
- wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder
- wegen groben Fehlverhaltens.
Der Vorstand muss vor der Beschlussfassung dem Mitglied Gelegenheit geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mitzuteilen. Gegen die Entscheidung kann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung muss schriftlich und innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Absendung der Entscheidung gegenüber dem Vorstand erfolgen. Die    Mitgliedersammlung entscheidet endgültig.
- [5] Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Erstattung bereits eingezahlter Mitgliedsbeiträge oder sonstige Ansprüche gegenüber dem Vereinsvermögen.
- [6] Jugendliche bedürfen für den Austritt der Unterschrift der Erziehungsberechtigten.

§ 6 Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt              werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit, sie bedarf einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.
 Satzung des Big Band Orchester Niederrhein e.V. in der Fassung vom 14.01.2015

§ 7 Mitgliedsbeiträge
- [1] Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Darüber hinaus können zur Finanzierung besonderer Vorhaben Umlagen bis zu einer Höhe von zwei Jahresbeiträgen erhoben werden.         Die Höhe des Jahresbeitrages und der Umlagen sowie deren Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- [2] Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
- [3] Auf Beschluss des Vorstandes können Mitglieder in begründeten Fällen von der Zahlung von Jahresbeiträgen und Umlagen befreit werden.
- [4] Einzelheiten, wie z.B. der Entrichtungsturnus, Zahlungsmodalitäten, Voraussetzungen für Ermäßigungen oder Beitragsbefreiungen werden in der Beitragsordnung geführt.

§ 8 Rechte und Pflichten
- [1] Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen sowie die Gegenstände und Einrichtungen des Vereins zu nutzen.
- [2] Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten. Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet
§ 9 Organe
Die Organe des Vereins sind
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung

§ 10 Vorstand
- [1] Der Vorstand besteht aus - dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden - dem Kassierer
- dem 1. musikalischen Leiter
- [2] Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch diese vertreten. Jeder von ihnen ist zur Vertretung des Vereins allein berechtigt.
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sollen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- [3] Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
Satzung des Big Band Orchester Niederrhein e.V. in der Fassung vom 14.01.2015

§ 11 Zuständigkeit des Vorstands
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Ihm obliegt insbesondere:
- die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
- die Ordnung und Überwachung der Tätigkeit der Abteilungen,
- die Führung der Bücher sowie die Erstellung des Haushaltsplanes und des
Jahresabschlusses,
- die Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern sowie
der Streichung von Mitgliedern von der Mitgliederliste,
- der Erlass von Ordnungen

§ 12 Amtsdauer des Vorstands
- [1] Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Amtszeit des Vorstands beginnt mit der Wahl, er bleibt jedoch nach Ablauf der Amtszeit bis zu einer Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
- [2] Mit der Beendigung der Vereinsmitgliedschaft endet auch die Mitgliedschaft im Vereinsvorstand. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vorzeitig aus, so bestimmen die verbleibenden Vorstandsmitglieder für die restliche Zeit einen Nachfolger.
§ 13 Beschlussfassung des Vorstands
- [1] Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die seines Vertreters.
- [2] Der Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit der stellvertretende Vorsitzende, beruft die Vorstandssitzungen ein und leitet sie. Die Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben.
- [3] Der Vorstand kann seine Beschlüsse auch im schriftlichen oder fernmündlichen Verfahren fassen, sofern kein Vorstandsmitglied diesem Verfahren widerspricht.
Satzung des Big Band Orchester Niederrhein e.V. in der Fassung vom 14.01.2015

§ 14 Mitgliederversammlung
- [1] Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal statt.
- [2] Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die
- Entgegennahme der Berichte des Vorstands,
- Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer,
- Entlastung und Wahl des Vorstands,
- Wahl der Kassenprüfer,
- Festsetzung von Beiträgen und Umlagen sowie deren Fälligkeit,
- Genehmigung des Haushaltsplans,
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des
Vereins,
- Entscheidung über die Aufnahme neuer und den Ausschluss von Mitgliedern in
Berufungsfällen,
- Ernennung von Ehrenmitgliedern,
- Entscheidung über die Einrichtung von Abteilungen und deren Leitung,
- Beschlussfassung über Anträge.

§ 15 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn 1/4 der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.

§ 16 Einberufung der Mitgliederversammlung
- [1] Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich, ggf. mittels elektronischer Medien, unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Adresse, auch Emailadresse, gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
- [2] Die Jahreshauptversammlung soll im Laufe der ersten drei Monate eines Geschäftsjahres stattfinden.
- [3] Eine Mitgliederversammlung ist vom Vorstand binnen vier Wochen einzuberufen, wenn 1/4 der Mitglieder dies unter Vorlage einer Tagesordnung schriftlich verlangen.
- [4] Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung können von jedem Vereinsmitglied eingebracht werden. Sie müssen mindestens acht Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mit Begründung vorliegen. Der Versammlungsleiter hat die Ergänzung zu Beginn der Versammlung bekannt zu geben.
- [5] Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- [6] Anträge auf Satzungsänderung müssen unter Benennung des abzuändernden bzw. neu zu fassenden Paragraphen im genauen Wortlaut mit der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
Satzung des Big Band Orchester Niederrhein e.V. in der Fassung vom 14.01.2015

§ 17 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
- [1] Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Versammlungsleiter bestimmt einen Protokollführer.
- [2] Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3 der stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder anwesend sind.
- [3] Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit erfolgt eine Neuabstimmung. Bei erneuter Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
- [4] Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Sofern im ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
- [5] Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Zur Änderung des Vereinszwecks oder zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen erforderlich.
- [6] Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten:
- Ort und Zeit der Versammlung,
- die Tagesordnung,
- der Versammlungsleiter,
- der Protokollführer,
- die Zahl der erschienenen Mitglieder,
- den genauen Wortlaut der Beschlüsse,
- die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung.
§ 18 Stimmrecht und Wählbarkeit
- [1] Stimmrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen.
- [2] Fördernde Mitglieder haben eine beratende Stimme.
- [3] Gewählt werden können alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Satzung des Big Band Orchester Niederrhein e.V. in der Fassung vom 14.01.2015

§ 19 Kassenprüfung
- [1] Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Personen zu Kassenprüfern. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zulässig.
- [2] Die Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Schatzmeisters sowie der übrigen Vorstandsmitglieder.

§ 20 Gliederung
Für jedes im Verein betriebene Register kann im Bedarfsfall eine eigene Abteilung gegründet werden. Die Organisation und Zuständigkeiten der Abteilungen sind vom Vorstand in Ordnungen zu regeln.

§ 21 Ordnungen
Zur Durchführung der Satzung kann der Vorstand Ordnungen erlassen, insbesondere eine Geschäftsordnung, Mitglieds- und Beitragsordnung sowie eine Ordnung zum Umgang mit vereinseigenen Gegenständen und Kleidungsstücken.

§ 22 Auflösung des Vereins und Vermögensanfall
- [1] Die Auflösung des Vereins kann in einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung mit der in § 17 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nicht anderes beschließt, sind der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende allein bzw. gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehende Vorschrift gilt entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
- [2] Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Vereinszwecks fällt das Vermögen auf Beschluss der Mitgliederversammlung an die Stadt Rheinberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 23 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung des Vereins am 14.01.2015 beschlossen; sie tritt nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Mit der Eintragung in das Vereinsregister tritt die bisher gültige Satzung außer Kraft.

Rheinberg, 14.01.2015
Im Namen des Vorstandes
Alexandra Quernheim (1. Vorsitzende)


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Beitrittserklärung
Big Band Orchester Niederrhein e.V.
c/o Alexandra Quernheim, Herderstr. 4, 47495 Rheinberg Aufnahmeantrag und SEPA-Lastschriftmandat / Einzugsermächtigung
Ich beantrage die Aufnahme in den Verein „Big Band Orchester Niederrhein e.V.“ und erkenne die Vereinssatzung und Vereinsordnungen an.
Persönliche Angaben (bitte in Druckschrift ausfüllen):
Name, Vorname:
geb. am: TT.MM.JJJJ:
Straße und Hausnummer:
PLZ und Ort:
Tel./Handy-Nr.:
E-Mail-Adresse:
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Bei Annahme des Aufnahmeantrages durch den Vorstand erfolgt keine gesonderte Meldung.
Der Austritt ist gemäß §5 der Vereinssatzung gegenüber einem Mitglied des Vorstands schriftlich zu erklären. Er kann nur unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Quartalsende erklärt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge endet mit dem Austrittsdatum. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge besteht nicht.
Aus Kostengründen und zur Erleichterung der internen Kommunikation erfolgt die Korrespondenz vorwiegend per E-Mail. Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen seiner E- Mail-Adresse, aber auch sonstiger Kontaktdaten (z.B. Adressänderungen) dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen. Der Verein haftet nicht für nicht zugegangene Nachrichten oder Mitteilungen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Mitgliedes sowie aufgrund technischer oder sonstiger Gründe.
Die uns angegebenen personenbezogenen Daten sind nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben auf Datenträgern gespeichert und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.
Mitgliedschaft / Jahresbeiträge gemäß Beitragsordnung: (Bitte ankreuzen!)
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt ausschließlich durch Lastschriftverfahren. Der/die Antragsteller/in verpflichten sich im Rahmen seiner/ihrer Mitgliedschaft zur Wahrung der Vereinsinteressen und insbesondere zur regelmäßigen und pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge
Ort, Datum, Unterschrift Antragsteller: _____________________________________ (bei Minderjährigen Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters)
1 Minderjährige und über 18-Jährige mit entsprechenden Nachweisen. Diese sind jährlich, spätestens bis zum 15. Januar und bei Aufnahme einzureichen. Hinweis: Ohne rechtszeitig eingereichten Nachweis ist keine Ermäßigung möglich.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
 
Aktives Mitglied über 18 Jahre
60,- €
Aktives Mitglied (ermäßigt1)
36,- €
Förderndes Mitglied:
30,- €
 Beitritt ab: (Monat/Jahr) ____________________ / 2 0 __ __

Big Band Orchester Niederrhein e.V.
c/o Alexandra Quernheim, Herderstr. 4, 47495 Rheinberg Aufnahmeantrag und SEPA-Lastschriftmandat / Einzugsermächtigung
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats:
Name und Anschrift des Zahlungsempfängers:
Big Band Orchester Niederrhein e.V., c/o Alexandra Quernheim, Herderstr. 4, 47495 Rheinberg
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE29ZZZ00000188791
Mandatsreferenz: (vom Zahlungsempfänger (Big Band Orchester Niederrhein e.V.) auszufüllen): 0 0 _ _ _ _ _ _ _ _ (Hinweis:00+GeburtsdatuminderFormTT.MM.JJJJ)
Einzugsermächtigung:
Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger Big Band Orchester Niederrhein e.V. widerruflich, die von mir / uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem / unserem Konto einzuziehen.
SEPA-Lastschriftmandat:
Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger Big Band Orchester Niederrhein e.V. Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger Big Band Orchester Niederrhein e.V. auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung
Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber/in): ______________________________ Anschrift des Zahlungspflichtigen:
Straße und Hausnummer:___________________________________________________
Postleitzahl und Ort: _______________________________________________________ IBAN: DE I _ _ _ _ I _ _ _ _ I_ _ _ _ I_ _ _ _ I_ _ _ _ (max. 22 Stellen)
BIC: ________I___(8oder11Stellen)
Name Kreditinstitut/ Bank: _________________________________________________
Ort, Datum:
Unterschrift(en) der/des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber/in):
Bankverbindung:
Konto: 1560624692
BLZ: 35450000, Sparkasse am Niederrhein IBAN: DE02 3545 0000 1560 6246 92 BIC-/SWIFT-Code: WELADED1MOR
Vereinsdaten:
Steuernummer: 1212234 Amtsgericht Kleve, VR 1440 Vereinssitz: Rheinberg
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Beitrittsordnung
Big Band Orchester Niederrhein e.V. Beitragsordnung ergänzend zu § 7 der Satzung (Stand 12/2013)
Die Mitgliederversammlung vom 20. März 2011 beschließt gemäß § 7 der Satzung die nachfolgende Beitragsordnung.
Der Vorstand ergänzt per Beschluss diese Ordnung per 27.12.2013 im Punkt 3.

1. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen des Vereins werden gemäß § 7 der Satzung von der Mitgliederversammlung festgelegt.

2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem auf den Eingang der Beitrittserklärung folgenden Monat, Mitglieder zahlen den noch anteilmäßigen Jahresmitgliedsbeitrag.

3. Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge:
- Aktive Mitglieder über 18 Jahren:
- Aktive Mitglieder unter 18 Jahren / mit Ermäßigung:
- Fördernde Mitglieder:
60,- € p.a. 36,- € p.a. 30,- € p.a.
Ergänzung ab 01.01.2014: Wenn ein aktives Mitglied über 18 Jahren und mehr als eines seiner Kinder als ermäßigtes Mitglied beigetreten, so wird für die Kinder der Beitrag wie folgt erhoben: 2 Kinder 1⁄2 ermäßigter Beitrag, 3 Kinder 1/3 ermäßigter Beitrag.

4. Die Beiträge werden jährlich im Voraus, bis spätestens 31. März des laufenden Kalenderjahres im Einzugsermächtigungsverfahren vom Verein erhoben. Kosten, die durch falsche Konten- oder Bankbezeichnungen, sowie durch Nichteinlösen dem Verein entstehen, werden dem jeweiligen Mitglied in Rechnung gestellt. Eine andere Zahlungsweise ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss vom Vorstand beschlossen werden, hierbei entsteht ein Unkostenbeitrag von z. Zt. 5,- € pro Beitragsfälligkeit.

5. Für Mitglieder über 18 Jahren kann Beitragsermäßigung gewährt werden, soweit sie noch in Ausbildung stehen. Dazu zählen insbesondere: Schule, Studium, Berufsausbildung und freiwilliges soziales Jahr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Arbeitslose, Schwerbehinderte, oder andere laut Satzung. Hierzu ist jährlich ein Nachweis vorzulegen, der als Antrag gilt. Wenn der entsprechende Nachweis nicht bis zur Abbuchung der Jahresbeiträge vorgelegt wird bzw. bei neuen Mitgliedern zusammen mit dem Aufnahmeantrag, besteht kein Anspruch auf nachträgliche Reduzierung des Beitrags.

6. Ehrenmitglieder werden ab dem auf die Ernennung folgenden Kalenderjahr auf Antrag vom Mitgliedsbeitrag befreit.

7. Der Austritt ist gegenüber einem Mitglied des Vorstands schriftlich zu erklären. Er kann nur unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen jeweils zum Quartalsende erklärt werden. Bei Vereinsaustritt werden Verpflichtungen gegenüber dem Verein – insbesondere die Beitragspflicht für das laufende Kalenderjahr – sofort fällig. Beim Austritt aus dem Verein werden bereits entrichtete Beiträge nicht – auch nicht anteilig – zurückerstattet.

8. Im Fall des Todes eines Mitgliedes endet die Mitgliedschaft und Beitragspflicht sofort.
Diese Beitragsordnung gibt die aktuelle Beschlusslage der Vorstandssitzung vom 27. Dezember 2013 wieder und ist für alle Mitglieder bindend. Sie tritt ab sofort in Kraft.

Rheinberg, 27. Dezember 2013 Der Vorstand
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Adresse

Big Band Orchester Niederrhein e.V.
c/o Alexandra Quernheim
Tel.:017644551317
Email: info@bbo-niederrhein.de
Herder Straße 4
47495 Rheinberg

Unsere Probezeiten

Mittwochs von 19:00 - 20:30 Uhr
Big Band Orchester

Unsere Probezeiten

Mittwochs von 19:00 - 20:30 Uhr
Big Band Orchester

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